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Wichtige Kundeninformation

Sehr geehrte Damen und Herren,

derzeit wird im Trinkwasser Ihres Versorgungsgebietes der in der Trinkwasserverordnung festgelegte Grenzwert für  XXX von XXX überschritten. Daher hat das Gesundheitsamt Marktoberdorf eine Abkochanordnung erlassen. 

Zur Wiederherstellung der Trinkwasserqualität führen wir in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt bereits umfangreiche Rohrnetzspülungen und Desinfektionsmaßnahmen durch. 

Um Gefahren für Ihre Gesundheit auszuschließen, bitten wir Sie, das Wasser vorsorglich abzukochen, sofern Sie es zum Trinken, Kochen oder zur Zubereitung von Speisen oder Getränken verwenden. Nähere Informationen sind nachfolgend aufgeführt und dem Merkblatt des Gesundheitsamtes zum Abkochen von Trinkwasser entnommen.

Sobald die Trinkwasserqualität wieder hergestellt ist, werden Sie hiervon informiert.

 

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

Städtisches Wasserwerk Kaufbeuren

Telefon: 08341 437-500

 

Das Leitungswasser muss bis auf weiteres abgekocht werden.

Hierbei sollten folgende Punkte beachtet werden:

  • Abgekochtes Wasser ist zum Waschen von Obst, Salaten, Gemüse und dergleichen zu verwenden, die in rohem Zustand verzehrt werden.
  • Auch sonstige Lebensmittel, die nicht durchgekocht werden, dürfen nur mit abgekochtem Wasser zubereitet werden.
  • Ebenso muss das Wasser zur Herstellung und Zubereitung von Lebensmitteln abgekocht werden, falls anschließend keine ausreichende Erhitzung stattfindet.
  • Wasser zum Zähneputzen sollte ebenfalls abgekocht sein.
  • Beim Baden und Duschen (auch von Säuglingen) besteht nur ein sehr geringes Restrisiko. Es sollte jedoch darauf geachtet werden, dass kein Wasser geschluckt wird.
  • Beim Spülen von Hand ist das Infektionsrisiko sehr gering. Jedoch sollte auch hier vorsichts-halber das Wasser abgekocht werden.
  • In landwirtschaftlichen Betrieben, die das Wasser zur Reinigung von Milchgeschirr usw. verwenden, ist das Wasser ebenfalls nur abgekocht zu verwenden.
  • Ebenso ist das Wasser für Lebensmittelbetriebe, das zur Herstellung, Behandlung, Konservierung oder zum Inverkehrbringen von Lebensmitteln dient abzukochen.
  • Auch zur Reinigung von Gegenständen und Anlagen, die bestimmungsgemäß mit Lebensmitteln in Berührung kommen, darf nur abgekochtes Wasser verwendet werden. 

Leitungswasser kann dagegen ohne Vorbehandlung für folgende Zwecke verwendet werden:

  • Kaffeemaschinen
  • Geschirrspülmaschinen
  • Waschmaschinen 

Zur Desinfektion des Leitungswassers genügt ein einmaliges Aufkochen des Wassers.

An allen öffentlich zugänglichen Zapfstellen und Wasserentnahmestellen sind Hinweisschilder mit der Aufschrift „kein Trinkwasser“, „Nur abgekocht zu verwenden“ oder mit einem entsprechenden Symbol gut sichtbar anzubringen. 

Das Abkochen des Leitungswassers ist eine Sofortmaßnahme, die realistischerweise nur kurzzeitig durchgeführt werden kann. Nach Aufhebung der Abkochanordnung erhalten Sie eine erneute Mitteilung.

Städtisches Wasserwerk Kaufbeuren