Eigenbetrieb

Nach Art. 88 der Bayerischen Gemeindeordnung sind Eigenbetriebe gemeindliche Unternehmen, die außerhalb der Verwaltung als Sondervermögen ohne eigene Rechtspersönlichkeit geführt werden.

Das Städtische Wasserwerk Kaufbeuren ist damit organisatorisch, finanziell und personell selbstständig, rechtlich hingegen der kommunalen Gebietskörperschaft zugeordnet.

In der Eigenbetriebsverordnung und Betriebssatzung für den Eigenbetrieb werden Gegenstand des Unternehmens, Organe und Zuständigkeiten sowie Wirtschaftsplanung, Jahresabschluss und Rechnungswesen geregelt.

Aufgabe des Städtischen Wasserwerks ist die Versorgung des Stadtgebiets mit Wasser. In diesem Zusammenhang ist das Städtische Wasserwerk auch für die Erhebung von öffentlichen Abgaben nach den kommunalabgabenrechtlichen Vorschriften zuständig.