Organe
Zuständige Organe für die Angelegenheiten des Städtischen Wasserwerks sind:
Werkleitung:
Sie führt die laufenden Geschäfte des Eigenbetriebs und vertritt das Wasserwerk nach Außen. Zudem führt sie die Dienstaufsicht über die im Eigenbetrieb tätigen Mitarbeiter und ist für die Vorbereitung der Beschlüsse des Stadtrats und des Werkausschusses sowie Umsetzung verantwortlich.
Mittels halbjährlicher Zwischenberichte werden Oberbürgermeister und Werkausschuss über die Entwicklungen im Eigenbetrieb informiert.
Seit dem 01.01.2024 ist Herr Andreas Bauer alleiniger Werkleiter des Städtischen Wasserwerks.
Werkausschuss:
Der Werkausschuss besteht aus dreizehn Mitgliedern des Kaufbeurer Stadtrats. Den Vorsitz führt Herr Oberbürgermeister Stefan Bosse.
In regelmäßigen Sitzungen entscheidet der Werkausschuss beratend oder beschlussmäßig über die Vergabe von Aufträgen, Satzungsänderungen, Personalangelegenheiten und den Jahresabschluss.
Mitglieder des Werkausschusses sind:
- Stefan Bosse, Oberbürgermeister, Vorsitzender
- Johannes Böckler, Selbständiger Malermeister, Stadtratsmitglied
- Alexander Dobler, Geschäftsführer Dobler GmbH & Co. KG Baubetreuung, Stadtratsmitglied
- Holger Jankovsky, Pädagogischer Leiter , Stadtratsmitglied
- Robert Klauer, Selbständiger Unternehmer Rehwald GmbH, Stadtratsmitglied
- Marcus Kühl, Polizeibeamter, Stadtratsmitglied
- Pascal Lechler, Bundesbeamter, Stadtratsmitglied
- Michael Martin, Selbständiger Gastronom, Stadtratsmitglied
- Maximilian Nocker, Student, Stadtratsmitglied
- Walter Nocker, Krankenpfleger, Stadtratsmitglied
- Bernhard Pohl, Landtagsabgeordneter, Stadtratsmitglied
- Oliver Schill, Selbstständiger Unternehmensberater, Zweiter Bürgermeister
- Christian Sobl, Geschäftsführender Vorstand Gablonzer Siedlungswerk Kaufbeuren eG, Stadtratsmitglied
Stadtrat:
Als Organ des Eigenbetriebs beschließt der Stadtrat über den Erlass und Änderungen der Betriebssatzung, der Wasserabgabesatzung und der Beitrags- und Gebührensatzung.
Er stellt den Wirtschaftsplan fest, bestellt den Jahresabschlussprüfer und beschließt über die Verwendung des Jahresergebnisses.
Zudem bestellt der Stadtrat den Werkausschuss sowie die Werkleitung und ist auch für die Vergabe von umfangreichen Aufträgen verantwortlich.
Oberbürgermeister:
Der Oberbürgermeister führt den Vorsitz im Werkausschuss und ist Vorgesetzter für die Werkleitung.
Rechtlicher Rahmen für den Eigenbetrieb Städtisches Wasserwerk Kaufbeuren bildet die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb.