Meldung

Gebührenbescheide werden verschickt

Etwa 9.000 Haushalte, Grundstückseigentümer und -verwaltungen erhalten ab 3. Januar 2025 die Gebührenbescheide für Wasser und Schmutzwasser. Die Bescheide des Städtischen Wasserwerks Kaufbeuren enthalten die Endabrechnung für den Jahresverbrauch 2024 sowie die Festsetzung der Vorauszahlungen für das Jahr 2025.

Bei Änderungen der Eigentumsverhältnisse oder der persönlichen Daten bitten wir um schriftliche Mitteilung. Ganz einfach geht das über die Online-Formulare.

Empfehlung Verbrauchskontrolle

Zur regelmäßigen Kontrolle Ihres Wasserverbrauches empfehlen wir Ihnen wieder die auf der Rückseite abgedruckte Liste zu verwenden. Sie finden die Verbrauchskontrolle mit der Energie- und Wasserverbrauchstabelle.

Trinkwasserqualität

Unser Trinkwasser wird regelmäßig überwacht, so umfasst das jährliche Untersuchungsprogramm rund 160 verschiedene Probenahmen und Wasseruntersuchungen. Alle Werte liegen weit unter den gesetzlich vorgeschriebenen Grenzen. Dadurch eignet sich das Kaufbeurer Trinkwasser hervorragend als Trinkwasser. Bereits das aus Quellen und Brunnen gewonnene Rohwasser entspricht den gesetzlich vorgeschriebenen Qualitätsanforderungen und kann ohne Wasseraufbereitung verwendet werden. Als Vorsichtmaßnahme wird lediglich das Quellwasser mit UV-Licht behandelt. Die Zusammensetzung des Trinkwassers verändert sich hierbei jedoch nicht. Die vollständige Trinkwasseranalyse finden Sie hier.

Änderung der Trinkwasserverordnung

Die aktuelle Trinkwasserverordnung sieht ein Verbot von Bleileitungen vor. Demnach sind bis zum 12.01.2026 alle Bleileitungen und auch Teilstücke zu entfernen oder stillzulegen. Im öffentlichen Trinkwassernetz der Stadt Kaufbeuren sind keine Bleileitungen verbaut. Für die Trinkwasserinstallation sind die Grundstückseigentümer verantwortlich. Trinkwasserinstallationen in Häusern, die nach 1973 errichtet wurden, sind ebenfalls nicht betroffen. Seit dieser Zeit wurden in ganz Deutschland keine Bleirohre mehr verwendet. Praktisch frei von Bleirohren ist der gesamte süddeutsche Raum, weil dort schon über hundert Jahren keine Bleirohre mehr verlegt wurden. Sollten Sie Rückfragen hierzu haben, wenden Sie sich bitte an ein Installationsunternehmen.

Gegen die Bescheide kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe entweder Widerspruch eingelegt oder unmittelbar Klage erhoben werden. Wenn Widerspruch eingelegt wird, ist der Widerspruch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Kaufbeuren – Städtisches Wasserwerk Kaufbeuren einzulegen.
Weitere Informationen hierzu enthält die Rechtsbehelfsbelehrung am Ende eines jeden Bescheides.

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