Änderung der Bankverbindung

Änderung der Bankverbindung für

Städt. Wasserwerk Kaufbeuren
König-Rudolf-Str. 1
87600 Kaufbeuren
Gläubiger-Identifikationsnummer: DE71ZZZ000000012368

 

Zur Änderung der Bankverbindung können Sie entweder 
1.) das Blankoformular als PDF herunterladen und ausdrucken, oder 
2.) nachstehendes Online-Formular ausfüllen und ausdrucken.

1. Allgemeine Daten

2. Ihre Adressdaten

3. Kontoinhaber

4. Sonstiges

5. Einverständniserklärung

Ich / Wir erlaube(n) dem Städt. Wasserwerk Kaufbeuren, König-Rudolf-Str. 1, 87600 Kaufbeuren, obenstehende Abgaben bis auf Widerruf, bei Fälligkeit, von meinem / unserem Konto abzubuchen.

6. Unterschrift

_____________________________________ ( )

7. Drucken

Dieses Formular können Sie leider nicht online senden, da wir eine Unterschrift benötigen.
Bitte füllen Sie die erforderlichen Felder aus, drucken das Formular anschließend und schicken es unterschrieben an das Städt. Wasserwerk Kaufbeuren, auf dem Postweg oder per Fax zu.

8. Hinweise

Aufgrund der vorgenannten Änderung der Bankverbindung erfasst das Städtische Wasserwerk ein neues SEPA-Lastschriftmandat mit einer neuen Mandatsreferenznummer. Es gilt als vereinbart, dass die Vorabkündigung des ersten Lastschrifteinzugs aufgrund des neuen Mandats ohne Einhaltung einer bestimmten Frist erfolgen kann.

 

  1. Aufgrund der EU-Verordnung Nr. 260/2012 wurde das bisherige deutsche Lastschriftverfahren zum 01.02.2014 durch das SEPA-Lastschriftverfahren abgelöst. Ab diesem Zeitpunkt können Lastschrifteinzüge daher nur noch auf Grundlage eines gültigen SEPA-Lastschriftmandats vorgenommen werden.

  2. Bitte reichen Sie das SEPA-Lastschriftmandat vollständig ausgefüllt und unterschrieben im Städt. Wasserwerk Kaufbeuren oder im Bürgerbüro der Stadt Kaufbeuren ein. Die Angaben zur Kundenkennung (Kto.-Nr., BLZ, Bank und zusätzlich IBAN und BIC) sind unbedingt einzutragen. Diese Angaben können Sie auf jedem Ihrer Kontoauszüge ersehen.
    Wichtig: Das Mandat ist nur mit Datum und Originalunterschrift gültig. Eine Übermittlung per Fax oder E-Mail ist nicht zulässig. Bitte reichen Sie daher das Formular auf dem Postweg ein oder geben es im Städtischen Wasserwerk Kaufbeuren ab.

  3. Die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren ist freiwillig.

  4. Die Überweisungsträger bzw. Lastschriften enthalten die Angabe des Zahlungsgrundes und werden an die von Ihnen gekennzeichnete Bank weitergeleitet.

  5. Das SEPA-Lastschriftmandat kann jederzeit widerrufen werden. Sie gilt bis zum Widerruf.

  6. Beachten Sie bitte, dass Abbuchungen von Sparkonten nicht möglich sind. Sollte sich Ihre Kontonummer oder die Bankleitzahl bzw. IBAN oder BIC ändern, bitten wir um rechtzeitige Mitteilung (ein entsprechendes Formular “Änderung Bankverbindung” ist im Städt. Wasserwerk Kaufbeuren oder Bürgerbüro erhältlich bzw. im Internet hinterlegt unter: www.wasserwerk-kaufbeuren.de)

  7. Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Konto die erforderliche Deckung aufweist, andernfalls ist das kontoführende Geldinstitut nicht verpflichtet, dem Einzugsauftrag zu entsprechen. Bei Nichteinlösung der Lastschrift können Rücklastschriftgebühren entstehen. In diesem Zusammenhang wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nach wiederholt erfolgten Rücklastschriften die Einzugsermächtigung seine Gültigkeit verliert.